Gleitschirm- und Drachenflug-Startplatz
Nonroder Höhe Hangstart
Fischbachtal · Hessen · DE
Hinweise
Übungshang mit 44m Höhendifferenz.
Das Fluggelände darf nur nach Rücksprache mit Geländehalter Kai Ehrenfried genutzt werden.
Übungshang mit 44m Höhendifferenz
Anforderungen
1. Ausbildungsbetrieb darf nur bei für Flugschüler geeigneten Witterungsbe-dingungen erfolgen.
2. Kraftfahrzeuge sind auf den dafür vorgesehenen Parkflächen (Wander-parkplatz Nonroder Höhe oder auf den Flächen des Bauernhofs Fam. Stöhr abzustellen). Die Zufahrt zum Startgelände ist unzulässig. Drachen-piloten ist die Zufahrt ausnahmsweise erlaubt ihre Flugausrüstung am Landeplatz abzuladen. Die Kraftfahrzeuge müssen direkt anschließend wieder auf dem Parkplatz abgestellt werden.
3. Auf dem Gelände dürfen keine Landschaftsveränderungen durchgeführt werden. Die Nutzung der Wiesenbereiche erfolgt nach der Mahd in Ab-stimmung mit dem Geländeeigentümer.
4. Es gelten die im Antrag (Beiblatt Naturschutzerklärung) genannten Be-schränkungen der Flugtage / Jahr und Anzahl der Piloten.
5. Die Flugbetriebsordnung „Nonroder Höhe“ vom 12.2.2018 ist zu beach-ten. Insbesondere ist der Flugbetrieb bei der Eigentümerin anzumelden. Sind mehrere Flugschulen / Piloten anwesend, müssen sich diese unter-einander abstimmen. Für die Hangnutzung (auch Groundhandling oder Laufübungen) ist eine klare Absprache untereinander notwendig.
6. Windenschleppstarts dürfen nur in Westrichtung durchgeführt werden. Maximale Ausklinkhöhe 150 m GND.
Zugang
car=no; public_transport=no; foot=no