Paraplaner

Gleitschirm- und Drachenflug-Startplatz

Hänschberg Startplatz

Eibau · Sachsen · DE

Hinweise

- Flugverbotszeit vom 01.04. bis 31.07. eines jeden Jahres
- Zutritt zum Fluggelände bitte nur von den beiden öffentlichen Parkplätzen Wanderparkplatz „Kottmarschenke“ in Kottmarhäuser oder „Parkplatz Spreequelle“ in Walddorf. Der Zutritt über die unteren Wiesenflächen ist nicht gestattet.
- Groundhandling am Landeplatz ist vom 01. August bis 15. September eines jeden Jahres nicht gestattet
- In der Zeit vom 01. August bis 15. September eines jeden Jahres ist vor Flugbetriebsaufnahme der Pächter des Landeplatzes telefonisch in Kenntnis zu setzen
- Piloten, die das erste Mal im Fluggelände sind, benötigen eine Einweisung durch einen Vereinspiloten oder durch uns beauftragte Personen
- Vorsicht bei Windrichtung 190°, Leeturbulenzen am Startplatz bei Windgeschwindigkeiten ab 20km/h
- Flugschulbetrieb ist nicht gestattet
- Achtet bitte auf Ordnung und Sauberkeit!

Anforderungen

1.    Alle Piloten benötigen vor dem ersten Flug eine Einweisung durch den Verein Leichtflieger Oberlausitz e.V. oder durch vom Verein beauftragte Per-sonen. Die Fluggeländeordnung des Vereins ist einzuhalten.
2.    Die im Befreiungsbescheid der Naturschutzbehörde Görlitz beschriebenen Nebenbestimmungen für die Nutzung der Flächen sind zu beachten (Az: 3100-01-364.23-ScE-195-01/20 vom 15.07.2020).
 

Zugang

car=no; public_transport=no; foot=yes