Gleitschirm-Startplatz
Kleff Startplatz
Plettenberg · Nordrhein-Westfalen · DE
Hinweise
Flugbetrieb nur in Absprache mit dem Geländehalter
Anforderungen
1. Die im Abflugbereich befindlichen Bäume (Birken) sind dauerhaft kurz zu halten. Ein sicherer Abflug muss gewährleistet sein.
2. Die Landeeinteilung ist so auszuführen, dass ein Überfliegen der Wohnbe-bauung vermieden wird. Der Gegenanflug sollte entlang der Lenne, der Aufsetzpunkt im vorderen breiteren Bereich der Landewiese gewählt wer-den. In jeder Phase des Fluges ist ein ausreichender horizontaler und verti-kaler Abstand zur Lenne einzuhalten.
3. Kraftfahrzeuge sind auf öffentlichen Flächen abzustellen. Waldwege dürfen nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung der Gemeinde / der Forst-verwaltung befahren werden. Start- und Landeflächen sind im Regelfall zu Fuß zu erreichen.
4. Die Auflagen der Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde Märkischer Kreis vom 14.3.2023, Geschäftszeichen 44-441.32.42.01.12-328/2022, sind einzuhalten / umzusetzen.
Zugang
car=no; public_transport=no; foot=yes