Gleitschirm-Startplatz
Aasrücken Startplatz
Göppingen, ST Hohenstaufen · Baden-Württemberg · DE
Hinweise
Einweisung durch den Geländehalter erforderlich!
Anforderungen
Aus Gründen des Artenschutzes (§ 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz) dürfen die Start- und Landeflächen vom 1. April bis einschließlich 31. Juli eines jeden Jahres nicht genutzt werden.
Der Flugbetrieb darf nur in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern bzw. Pächtern der Wiese erfolgen.
Der Zugang zu den Start- und Landeplätzen hat zu Fuß zu erfolgen.
Auf Wegenutzer und andere Erholungssuchende ist bei Nutzung der Start- und Landeflächen Rücksicht zu nehmen.
Starts dürfen nur bei einem gleichmäßigen Wind aus nördlichen Richtungen erfolgen. Bei stärkerem Seitenwind oder turbulenten Windbedingungen dürfen keine Starts erfolgen.
Die Sicherheitsmindesthöhen zu Gebäuden, Straßen, Stromleitungen, etc. sind während des gesamten Fluges gemäß Flugbetriebsordnung (FBO) und SERA 5005f zwingend einzuhalten.
Zugang
car=no; public_transport=no; foot=yes