Gleitschirm-Startplatz
Hohrein Startplatz
Göppingen, ST Hohenstaufen · Baden-Württemberg · DE
Hinweise
Einweisung durch den Geländehalter erforderlich!
Anforderungen
Aus Gründen des Artenschutzes (§ 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz) dürfen die Start- und Landeplätze vom 1. März bis einschließlich 31. Juli eines jeden Jahres nicht genutzt werden.
Der Flugbetrieb darf nur in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern bzw. Pächtern der Wiese erfolgen.
Der Zugang zu den Start- und Landeplätzen hat zu Fuß zu erfolgen.
Auf Wegenutzer und andere Erholungssuchende ist bei Nutzung der Start- und Landeflächen Rücksicht zu nehmen.
Streuobstbestände dürfen nicht beeinträchtigt werden.
Ein Start darf nur bei einem gleichmäßigen, turbulenzfreien Wind aus südsüdwestlichen Richtungen (ca. 210°) erfolgen. Bei stärkerem Seitenwind oder turbulenten Windverhältnissen sind keine Starts zulässig.
Die Sicherheitsmindesthöhen zu Gebäuden, Straßen, Stromleitungen, etc. sind während des gesamten Fluges gemäß Flugbetriebsordnung (FBO) und SERA 5005f zwingend einzuhalten.
Ohne das Auffinden von Aufwinden nach dem Start muss der Hang rechtzeitig und mit einer ausreichenden Flughöhe in Richtung Landeplatz verlassen werden.
Hinderniswirkungen, die von den bewirtschafteten Flächen rund um die beantragte Landefläche ausgehen können (z.B. Maisanbau, etc.) und einen Landeanflug erschweren, sind vom Geländehalter regelmäßig und jahreszeitenbedingt abzuschätzen. Gleiches gilt für den Landeplatz selbst. Gegebenenfalls ist der Flugbetrieb während der Bewirtschaftung der Fläche vorrübergehend zu unterbrechen.
Zugang
car=no; public_transport=no; foot=yes