Gleitschirm-Startplatz
Kötzhelle Startplatz NW (1)
Meinerzhagen · Nordrhein-Westfalen · DE
Anforderungen
Bei Landungen auf dem Landeplatz 1 ist ein ausreichender Sicherheitsabstand zur Landstraße und der angrenzenden Baumreihe einzuhalten. Auf Leewirkung der Baumreihe ist zu achten.
Sollte die Baumreihe entlang der Landstraße entfernt oder in ihrer Struktur wesentlich verändert werden, hat vor Wiederaufnahme des Flugbetriebs eine Überprüfung des Geländes durch den DHV / Referat Flugbetrieb zu erfolgen.
Ausbildungsflüge dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn die Bedingungen für Flugschüler geeignet sind.
Das Gelände befindet sich an der Grenze zwischen FL 65 und FL 85. Es ist sicherzustellen, dass der Flugbetrieb ausschließlich unterhalb der zulässigen Luftraumhöhe erfolgt. Insbesondere ist bei thermischem Anschluss ein mögliches Abdriften in den niedrigeren Luftraumbereich (FL 65) zwingend zu vermeiden.
Die Auflagen und Bedingungen der Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises sind Bestandteil der Außenstarterlaubnis. Ein Verstoß gegen die genannten Bestimmungen gilt zugleich als Verstoß gegen die vorliegende Erlaubnis. Die Inhalte der Ausnahmegenehmigung sind allen am Flugbetrieb beteiligten Personen vor Aufnahme des Flugbetriebs bekannt zu machen.
Zugang
car=no; public_transport=no; foot=yes