Paraplaner

Gleitschirm- und Drachenflug-Startplatz

Auergang SP

Schmallenberg · Nordrhein-Westfalen · DE

Hinweise

06.10.2025 Flugverbot wegen Afrikanischer Schweinepest (ASP)
Auf behördliche Anordnung ist der Flugbetrieb bis auf Weiteres untersagt.
Das Gelände liegt im ASP-Gebiet. Bitte beachtet die Allgemeinverfügung des Hochsauerlandkreises – Verlassen der Wege ist nicht erlaubt.

Gastflieger bedürfen einer Einweisung und müssen sich beim DFC Olpe anmelden.

Anforderungen

Piloten benötigen vor ihrem Erstflug sowohl am Start- als auch am Landeplatz eine Geländeeinweisung durch den Erlaubnisinhaber bzw. durch eine von ihm beauftragte Person.
Auf Wegenutzer und andere Erholungssuchende ist bei Flugbetrieb besonders Rücksicht zu nehmen. Eine Gefährdung Dritter ist auszuschließen.
Der Landeplatz ist stets rechtzeitig und mit ausreichender Sicherheitshöhe anzufliegen.
Der Startplatz darf nur genutzt werden, wenn die Oberflächenbeschaffenheit sichere Starts gewährleistet.
Bei Schulungsbetrieb muss sowohl am Start- als auch am Landeplatz je ein Fluglehrer anwesend sein. 
Die Betriebsabsprache mit dem Segelflugplatzbetreiber des Sonderlandeplatzes Rennefeld vom 20.01.2025 ist einzuhalten. Bei Flügen ist die Platzrunde der Segelflieger weiträumig zu meiden. Der Flugplatz ist über Funk über Beginn und Ende des Flugbetriebs zu informieren. Nach Möglichkeit ist während des Flugbetriebs die Platzfrequenz zu nutzen, um Konflikte zu vermeiden.
Das Fluggelände darf ganzjährig genutzt werden. Die tatsächlichen Flugtage mit Anzahl der Starts sind am Ende eines Jahres (31.12.) an die Untere Naturschutzbehörde zu melden.
Der Flugbetrieb ist ausschließlich tagsüber gestattet.
Die Windfahne und/oder Windsack werden lediglich bei Flugbetrieb aufgestellt und sind am Ende eines jeden Flugtages wieder zu entfernen.
Nach der Landung ist die Grünlandfläche umgehend zum im Norden angrenzenden Wirtschaftsweg zu verlassen.
Die Piloten sind darüber zu informieren, dass nach Möglichkeit im östlichen Bereich der Landefläche gelandet werden soll, um einen größtmöglichen Abstand zum geschützten Gewässersystem im Westen einzuhalten.
Der Abflug- und Landekorridor ist zwingend einzuhalten. Starten und Landen außerhalb dieses Korridors ist nicht zulässig.
 

Zugang

car=no; public_transport=no; foot=yes