Gleitschirm-Startplatz
Bicken SP
Mittenaar · Hessen · DE
Hinweise
Einweisung erforderlich! Informationen bei den Asslarer Gleitschirmfliegern
Anforderungen
Piloten benötigen vor ihrem Erstflug sowohl am Start- als auch am Landeplatz eine Geländeeinweisung durch den Geländehalter bzw. durch dessen beauftragten Vertreter.
Auf Wegenutzer und andere Erholungssuchende ist bei Nutzung der Start- und Landeflächen Rücksicht zu nehmen. Dritte dürfen nicht gefährdet werden.
Flugbetrieb ist nur erlaubt, wenn die Landefläche frei von Hindernissen ist.
Eine Nutzung in der Hauptvegetationszeit (April – Juli) ist nicht gestattet.
Ein Befahren mit Fahrzeugen ist nicht gestattet.
Start- und Landungen in der Dämmerung oder bei Nacht sind nicht gestattet.
Die Nutzung ist so zu gestalten, dass eine Beeinträchtigung des FFH-Gebiets und dessen Schutzgütern vermieden wird.
Ein Überflug des im Süden befindlichen Vogelschutzgebiets „Hörre bei Herborn und Lemptal“ ist untersagt.
Der Platz darf an maximal 15 Tagen im Jahr genutzt werden.
Die Personenzahl pro Flugtag ist auf 10 Personen begrenzt.
Zugang
car=no; public_transport=no; foot=yes