Paraplaner

Gleitschirm- und Drachenflug-Startplatz

Hundsheimer Berg Startplatz 3

Hundsheim · Niederösterreich · AT

Hinweise

Achtung zur Zeit Startverbot!!!! (Stand März 2017)

ACHTUNG GLEITSCHIRMFLIEGER
Laut NÖ Naturschutzgesetz § 11 Abs. 4 ist das Betreten des
Naturschutzgebietes außerhalb der bezeichneten Wege verboten.
Kein wildes Starten und Fliegen im Naturschutzgebiet.
Sie verfügen über keine Zustimmung der
Grundeigentümer bzw. Start- und Landegenehmigungen.
Diese Verwaltungsübergehung kann mit einer Geldstrafe
bis zu € 14.500,--, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer
Ersatzfreiheitsstrafe bis zu sechs Wochen, bestraft werden.

Bitte beachtet und berücksichtigt das Startverbot!

Zugang

car=yes; public_transport=no; foot=yes