Gleitschirm- und Drachenflug-Startplatz
Hundsheimer Berg Startplatz 2
Hundsheim · Niederösterreich · AT
Hinweise
Achtung zur Zeit Startverbot!!!! (Stand März 2017)
ACHTUNG GLEITSCHIRMFLIEGER
Laut NÖ Naturschutzgesetz § 11 Abs. 4 ist das Betreten des
Naturschutzgebietes außerhalb der bezeichneten Wege verboten.
Kein wildes Starten und Fliegen im Naturschutzgebiet.
Sie verfügen über keine Zustimmung der
Grundeigentümer bzw. Start- und Landegenehmigungen.
Diese Verwaltungsübergehung kann mit einer Geldstrafe
bis zu € 14.500,--, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer
Ersatzfreiheitsstrafe bis zu sechs Wochen, bestraft werden.
Bitte beachtet und berücksichtigt das Startverbot!
Zugang
car=yes; public_transport=no; foot=yes