Gleitschirm-Startplatz
Burg Lichtenberg Startplatz SSW
Oberstenfeld · Baden-Württemberg · DE
Hinweise
Anspruchsvoller Startplatz, Start nur durch eingewiesene und erfahrene Piloten!
Anspruchsvoller Startplatz. Start nur durch eingewie-sene und erfahrene Piloten. Vorwind erforderlich, kein Tandem (siehe auch Auflagen).
Anforderungen
1. Alle Piloten benötigen eine Einweisung in das Fluggelände und die einzu-haltenden Auflagen. Piloten, welche das Gelände nutzen, benötigen über-durchschnittliche Fähigkeiten im Groundhandling. Das Aufziehen des Schirms muss grundsätzlich mit der Rückwärtsaufziehmethode erfolgen. Die Einweisung erfolgt über den Vorstand des Erlaubnisinhabers oder ei-ner von ihm beauftragten Person.
2. Starts dürfen nur bei Vorwind mit mind. 15 km/h und sicheren Verhältnis-sen erfolgen. Durch den Piloten ist vor der abfallenden Wegböschung eine Startabbruchlinie festzulegen. Piloten müssen bei dieser Linie abheben. Der Pilot hat sicherzustellen, dass der Weg und die Mauer mit ausreichend großer Höhe überflogen werden.
3. Auf dem Weg dürfen sich im Abflugsektor keine Personen, Fahrzeuge, Radfahrer befinden. Der Weg ist bei Erfordernis mit einem Streckenpos-ten abzusichern. Gestartet werden darf ausschließlich nur dann, wenn eine Gefährdung von Personen ausgeschlossen werden kann.
4. Die Mauer im Abflugbereich ist bei Flugbetrieb mit Strohballen oder ähnli-chem Schutz abzusichern.
5. Gastpiloten dürfen nur bei Anwesenheit von Vereinsmitgliedern fliegen.
6. Der Zugang zum Startplatz erfolgt über den bestehenden Wirtschaftsweg von Osten und nicht über die Böschung von Süden. Der bestehende „Trampelpfad“ in der südlichen Böschung darf durch den Flugbetrieb nicht vergrößert werden, sondern soll aus der Nutzung genommen und wieder begrünt werden (Ausbringung von Mähgut aus der Wiesenfläche).
7. Starts mit doppelsitzigen Gleitschirmen sowie Ausbildungsflüge sind nicht zulässig.
8. Die Betriebsvereinbarung mit der Segelfliegergemeinschaft Backnang e.V. vom 10.12.2015 ist einzuhalten. Alle Piloten sind über die Lage des Segelflugplatzes „Völkleshofen“ und die Lage der Platzrunde zu informie-ren.
9. Kraftfahrzeuge sind auf dem Parkplatz der Burg Lichtenberg abzustellen. Der Zugang zu den Startplätzen erfolgt ausschließlich zu Fuß.
10. Die Feldwege an der Landewiese dürfen nicht mit Kraftfahrzeugen befah-ren werden.
11. Im Landeanflug darf die Flughöhe von 50 m über den Streuobstwiesen nicht unterschritten werden.
12. Windrichtungsanzeiger dürfen nur bei Flugbetrieb aufgestellt werden.
13. Flüge über der Burg Lichtenberg und dem umgebenden Wald müssen mit einer Höhe von mindestens 300 m über Grund erfolgen.
Zugang
car=no; public_transport=no; foot=yes