Gleitschirm- und Drachenflug-Startplatz
Wilnsdorf-Nord Startplatz
Wilnsdorf · Nordrhein-Westfalen · DE
Anforderungen
4. Flugbetrieb darf nur zwischen 2 Std. nach Sonnenaufgang bis 1 Std vor Sonnenuntergang stattfinden.
6. Lärm ist zu vermeiden.
7. Die allgemeine Erholung im betroffenen Landschaftsraum darf nicht eingeschränkt werden.
8. Die Zufahrt zu den Start- und Landeflächen darf nur auf vorhandenen Wegen erfolgen.
Zugang
car=no; public_transport=no; foot=no