Gleitschirm- und Drachenflug-Startplatz
Entenberg Startplatz
Bad Laasphe · Nordrhein-Westfalen · DE
Anforderungen
5. Der Flugbetrieb darf nur zwischen 2 Stunden nach Sonnenaufgang bis einer Stunde vor Sonnenuntergang, spätestens jedoch bis 20:00 Uhr stattfinden.
7. Eine Behinderung der üblichen landwirtschaftlichen Nutzung des Landeplatzes darf nicht erfolgen.
8. Das Führen und Abstellen von Fahrzeugen außerhalb der befestigten Wege ist zu unterlassen.
Zugang
car=no; public_transport=no; foot=yes