Paragliding and hang-gliding site
Kolbingen Startplatz
Kolbingen · Baden-Württemberg · DE
Notes
Bei Windbedingungen, die nicht genau auf/aus den/der Startplatz/Talrichtung einwirken, besteht hohe Leegefahr. Es handelt sich um ein Soaring-Gelände: Der Landeanflug muss rechtzeitig und mit ausreichender Resthöhe geplant werden.
Original text in GermanRequirements
1. Es dürfen nur Piloten starten, die sicher starten können und auch den Schirm si-cher beherrschen (Schneisenstartplatz). Auf Leethermik und Leebereiche ist besonders zu achten.
2. Alle Piloten sind vor dem ersten Start in die Besonderheiten des Geländes durch den Geländehalter einzuweisen.
3. Die Auflagen der Naturschutzbehörde sind zu befolgen und zwingend zu beach-ten (Bescheid des Landratsamtes Tuttlingen vom 02.07.2019):
• Der Flugbetrieb ist auf 16 Starts am Tag an max. zwei Tagen hintereinander (danach mindestens 3 Tage kein Start) und insgesamt an max. 15 Tagen in-nerhalb der Vogelbrutzeit von 01. März bis 31. August zu beschränken. Zur Hauptbalzzeit und zum Zeitpunkt des Legebeginns des Berglaubsängers im Monat Mai (01. Mai - 31. Mai) darf nicht gestartet werden. Außerhalb der Vogelbrutzeit im Zeitraum von 01. September bis 28. Februar gelten diese Beschränkungen nicht. Die Anzahl und Tage der Starts sind zu dokumentie-ren und der Naturschutzbehörde vorzulegen.
• Als Ausgleich für den Eingriff in die Lebensstätte des Berglaubsängers ist die verbleibende Lebensstätte durch Auslichten des Waldbestandes (De-ckungsgrad der Kronenschicht unter 50 %) wie in der Maßnahmenbeschrei-bung zur Schadensbegrenzungsmaßnahme in der Natura 2000-Vorprüfung vorgegeben umzusetzen. Insbesondere sind Felspartien und Kalkschutthal-den regelmäßig freizustellen. Entnahme von überwiegend Fichte und Buche und Schonung von Lichtbaumarten wie Kiefern, Eichen und Mehlbeeren. Keine Entnahme von Habitatbäumen (Höhlenbäume, Horstbäume). Die lich-ten Waldstrukturen sind in regelmäßigen Abständen (ca. 5-10 Jahre) erneut durch einen Pflegeeingriff wiederherzustellen. Diese Pflege hat zu erfolgen, solange der Startplatz genutzt, und die Störung der Lebensstätte besteht.
• Die Aufwertung der Lebensstätte des Berglaubsängers durch die Umset-zung der oben genannten Maßnahme (CEF-Maßnahme) hat bis zum 28.02.2022 zu erfolgen. Erst wenn der Restlebensraum des Berglaubsängers durch die Maßnahmenumsetzung aufgewertet ist, können Starts dauerhaft zugelassen und damit der südliche Teilbereich aufgegeben werden. Von ei-ner Aufwertung durch die Auflichtung des Waldbestandes wird direkt nach Umsetzung ausgegangen. Die Maßnahmenumsetzung darf nur außerhalb der Vogelbrutzeit im Zeitraum von 01.10. bis 28.02. erfolgen.
• Die Umsetzung der Maßnahme ist dem Landratsamt Tuttlingen – Untere Naturschutzbehörde anzuzeigen.
• Unterhalb des Startplatzes befindet sich ein gehölzfreier Felskopf, welcher im Zuge der Herstellung des Startplatzes hangaufwärts erweitert wird (ca. 300 m²). Dieser Bereich ist durch Pflegeeingriffe im Turnus von 8 Jahren in einem lichten Zustand (starke Sonneneinstrahlung) zu halten. Ziel ist die Herstellung und Erweiterung des FFH-Lebensraumtyps [6110*] Kalk-Pionierrasen durch regelmäßige Entnahme einzelner Gehölze. Bei der Aus-lichtung sollen vorzugsweise Eichen und Buchen erhalten werden. Eine komplette Beseitigung der aufwachsenden Bäume darf nicht stattfinden. Heckengehölze sind zu entnehmen.
• Als Ausgleich für den Eingriff in den FFH-Lebensraumtyp „Waldmeisterbu-chenwald" im Bereich des Startplatzes ist eine Fläche von mind. 450 m² auf Fist. 4595 in Kolbingen auf einer Teilfläche mit Beginn der Herstellung des Startplatzes zu Waldmeister-Buchenwald umzuwandeln. Dazu werden die vorhandenen Fichten gerodet. Anschließend erfolgt eine Bepflanzung mit Buchen. Die Pflanzung ist im Anschluss an den bestehenden Laubwaldanteil auf dem Grundstück durchzuführen.
• Für den Startplatz und die Ausgleichsmaßnahme müssen Bäume gerodet werden. Die Rodungsarbeiten dürfen nur außerhalb der Vogelbrutzeit im Zeitraum von 01.10 bis 28.02. erfolgen.
• Beim Startplatz dürfen keine Autos geparkt werden. Die Nutzer des Start-platzes haben den Parkplatz an der Wachtfelsschule zu nutzen. Die Ausrüs-tung für den Start ist zu Fuß zum Startplatz zu transportieren.
• Nur in im Notfall (Gefahr für Leib und Leben) ist das Anfahren des Startplat-zes gestattet.
• Die angrenzenden FFH-Wiesen (siehe beigefügte Karte) dürfen nicht für das Abstellen und Lagern der Gleitschirme und sonstiges Ausrüstungsmate-rial genutzt werden. Dieser Bereich ist durch eine sinnvolle Begrenzung vor Beeinträchtigungen zu schützen.
• Der Start hat in südwestliche Richtung zu erfolgen. Ein Überflug der Lebens-stätte des Berglaubsängers nördlich des Startplatzes ist nicht gestattet.
• Die naturschutzfachlichen Bestimmungen sind allen Nutzern des Startplat-zes über eine Hinweistafel bekannt zu machen.
• Alle Maßnahmen im Wald sind mit dem zuständigen Revierförster abzu-sprechen, insbesondere das Fällen und Zurückschneiden von Bäumen.
Access
car=no; public_transport=no; foot=yes; Beim Startplatz dürfen keine Autos geparkt werden. Die Nutzer des Startplatzes haben den Parkplatz an der Wachtfelsschule zu nutzen. Die Ausrüstung für den Start ist zu Fuß zum Startplatz zu transportieren.
Original text in GermanWeather notes
https://gsv-heuberg-baar.de/index.php/fluggelaende/kolbingen
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