Paraplaner

Paragliding and hang-gliding site

Alter Steinbruch Startplatz

Lindenfels · Hessen · DE

Notes

Anspruchsvolles Gelände - Einweisung erforderlich!
Straße muss mit ausreichender Höhe überflogen werden, rechtzeitig abfliegen!
Am Wochenende Shuttlebus vom Landeplatz zum Start.
schriftl. Einweisung. B 47 darf nur mit mind. 50m Höhe überflogen werden. Flugbetrieb endet um 19:00 Uhr. Starts bei Windstille + Rückenwind verboten. Start nur mit ausreichend Gegenwind durchführen. Aufgrund der anspruchsvollen Start- Landeverhältnisse benötigen alle Piloten für Starts am Alten Steinbruch eine umfangreiche Einweisung durch den Geländehalter. A-Schein Piloten dürfen das Gelände nutzen, wenn sie dem Geländehalter ausreichende Flugerfahrung nachweisen. Doppelsitzerflüge dürfen nur von sehr erfahrenen Piloten bei guten Witterungsbedingungen durchgeführt werden.

Original text in German

Requirements

1.    Aufgrund der anspruchsvollen Start- und Landeverhältnisse benötigen alle Piloten für Starts am „Alten Steinbruch“ eine umfangreiche Ersteinweisung durch den Geländehalter.
2.    Doppelsitzerpiloten benötigen eine spezielle Einweisung durch den Verein. Die Windverhältnisse müssen sichere Starts gewährleisten.
3.    Die Witterungsbedingungen müssen geeignet sein, insbesondere ist auf mögliche Turbulenzen in der Schneise zu achten. Rückenwind- und Seiten-windstarts sind verboten.
4.    Ausbildungsflüge dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn die Flugschüler mindestens 30 Höhenflüge in anderen Fluggeländen erfolgreich absolviert haben. An Start- und Landeplatz ist jeweils die Anwesenheit eines Flug-lehrers (mindestens 1 Fluglehrer und 1 Fluglehrerassistent) erforderlich. Die Flugschüler benötigen ausreichende Fertigkeiten im Groundhandling. Für Ausbildungsflüge müssen die Windverhältnisse laminar sein.
5.    Die Straße B 47 liegt unweit der Grillhütten-Notlandefläche und darf nur mit einem Mindestabstand von 50 Meter horizontal und vertikal überflogen wer-den.
6.    Die Notlandefläche für Gleitsegel an der Grillhütte ist sehr anspruchsvoll an-zufliegen. Ein Windrichtungsanzeiger ist anzubringen. Die Fläche ist frei von Hindernissen zu halten.
7.    Landungen mit Hängegleitern sind auf den Flurstücken 107, 108, 109, 110 nördlich von Schlierbach durchzuführen.
8.    Der Genehmigungsinhaber ist für die Einhaltung der Bestimmungen (auch Gastpiloten) verantwortlich.
9.    Der „Brunnenweg“ im Stadtwald Lindenfels, Abt. 9, ist für KFZ-Verkehr nicht zugelassen. Die Parkplätze „Sauwaad“ und „Schwimmbad“ sind zu nutzen.
 

Original text in German

Access

car=no; public_transport=no; foot=yes; Shuttlebus am Wochenende.

Original text in German