Gleitschirm-Startplatz
Oppenauer Köpfle Startplatz
Oppenau · Baden-Württemberg · DE
Hinweise
Flugbetrieb nur in Absprache mit dem Geländehalter
Anforderungen
1. Der Landebereich ist bei Flug- und Schulungsbetrieb mit Hinweistafeln nach § 46 Abs. 2 LuftVZO abzusichern.
2. Ausbildungsflüge sind zwingend mit Funkunterstützung durchzuführen.
3. Im Bereich der Start- und Landeflächen liegen mehrere gesetzlich ge-schützte Wiesenbiotope. Eine erhebliche Beeinträchtigung oder Zerstörung der Biotope ist nach § 30 Abs. 2 BNatSchG verboten und zu vermeiden.
Zugang
car=no; public_transport=no; foot=yes