Paraplaner

Paragliding site

Oppenauer Köpfle Startplatz

Oppenau · Baden-Württemberg · DE

Notes

Flugbetrieb nur in Absprache mit dem Geländehalter

Original text in German

Requirements

1.    Der Landebereich ist bei Flug- und Schulungsbetrieb mit Hinweistafeln nach § 46 Abs. 2 LuftVZO abzusichern.
2.    Ausbildungsflüge sind zwingend mit Funkunterstützung durchzuführen.
3.    Im Bereich der Start- und Landeflächen liegen mehrere gesetzlich ge-schützte Wiesenbiotope. Eine erhebliche Beeinträchtigung oder Zerstörung der Biotope ist nach § 30 Abs. 2 BNatSchG verboten und zu vermeiden.
 

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Access

car=no; public_transport=no; foot=yes

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